Sicherheit geht vor: Wir prüfen nach FEM 4.004 (BGV D 27; zuvor: UVV-Prüfung)

Noch immer geschehen zahlreiche Unfälle beim Umgang mit Gabelstaplern und Lagertechnik. Abgesehen von menschlichem Versagen, können auch die Flurförderzeuge selbst – bzw. ihre Komponenten – Ursache für Unfälle sein.
 
Um in Ihrem Lagerfuhrpark den sicheren Betrieb Ihrer Elektro-, Gas- und Dieselstapler, Handhubwagen, Geländestapler, Lagertechnik etc. aufrecht zu erhalten, setzen wir geschulte und autorisierte Monteure ein, die Ihr Flurförderzeug in ca. 100 sicherheitsrelevanten Punkten prüfen. Dies geschieht nach den Vorgaben entsprechend BGV D 27, die die Durchführung einer FEM 4.004-Prüfung mindestens einmal im Jahr, unter erschwerten Bedingungen auch öfter, vorschreibt.
 
Die „Fédération Européenne de la Manutention“ (Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik) sieht vor, dass bei der Prüfung eine Checkliste abgearbeitet wird, laut der unter anderem folgende Komponenten bzw. Bauteile am Stapler/Flurförderzeug geprüft werden:
 
Gabeln
Dicke am Gabelknick, Verformungen, Risse an Knick und Aufhängung
 
Ketten
Länge über mind. 6 Teilungen
 
Auspuff
Prüfung bei Dieselstapler
 
Bremsen und Antrieb
Leistung von Betriebs- und Parkbremse, Bremssystem, Bremssystem an Deichsel, Räder und Reifen
 
Fahrersitz und Bedienelemente
Fahrerrückhaltesystem, Sitzbefestigung, Lenksystem, Bedienelemente und Beschilderung
 
Elektrische Ausrüstung
Batterie, Sitzschalter oder Abschaltvorrichtung, Notausschalter, elektrische Verdrahtung u. Sicherung
 
Hydraulische Systeme
Hubsystem Kriechtest, Neigesystem Kriechtest, Leckage und Beschädigung
 
Fahrzeugrahmen und Sicherheitsausrüstung
Befestigungspunkte, Anhängekupplung, Bodenöffnungen an Treibgasstaplern, Haubenverriegelung
 
Verschiedenes und Sonderausstattung
Beschilderung, Anbaugeräte, Zusatzausrüstung

(Quelle: www.fem-eur.com)